- 03-05-2012Bosnia & Herzegovina to Join EGA
- 01-05-2012FDA Approved Elelyso (taliglucerase Alfa)
- 19-04-2012Macedonia and Switzerland to Join EGA
- 26-03-2012Humanitarian Aid (March 2012)
Die Vollmitgliedschaft steht nur gemeinnützigen Organisationen offen, die unter der Kontrolle von Pateintenvertretungen stehen und aus Ländern kommen, die entweder (a) originale Gründungsmitglieder der European Gaucher Alliance (d.h. Vereinigtes Königreich, Italien ,die Niederlande, Israel und Frankreich) sind, oder (b) aus einem anderen Europäischen Land in Europa kommen.
Die außerordentliche Mitgliedschaft steht nur gemeinnützigen Organisationen zu, die unter der Kontrolle von Patientenvertretungen stehen und aus Ländern kommen, welche die Kriterien für eine Vollmitgliedschaft wie oben dargestellt nicht erfüllen.
Vollmitglieder sind berechtigt, bei den Treffen mit abzustimmen und Mitglieder des Beirats vorzuschlagen; außerordentliche Mitglieder dagegen genießen kein Stimmrecht und dürfen keine Beiratsmitglieder vorschlagen. Sie haben bei solchen Treffen nur Beobachter-Status.
Organisationen, die Vollmitglied oder außerordentliches Mitglied werden möchten, beantragen die Mitgliedschaft in der Form, die vom Beirat von Zeit zu Zeit spezifiziert wird. Klicken Sie hier für ein Antragsformular.
Jeder Mitgliedschaftsantrag wird vom Beirat erwogen und entweder akzeptiert oder abgelehnt. Der Beirat ist nicht verpflichtet, Antragsteller von abgelehnten Mitgliedschaftsanträgen über die Gründe der Ablehnung zu informieren.
Klicken Sie hier für eine komplette Liste der aktuellen Mitglieder